Nürnberg - Plötzlich liegt ein Schreiben des Vermieters im Briefkasten: Die Miete soll steigen. Für viele ist das erst einmal ein Schreck. Doch Mieterhöhungen sind an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Welche Regeln gelten und was Mieter beachten sollten.
09.07.2026 08:00 Uhr

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Wenn die Miete steigt, ist der Ärger oft groß. Doch rechtlich ist genau geregelt, wann Vermieter mehr verlangen dürfen — und wann nicht.

Vermieter müssen gesetzliche Fristen einhalten, formale Vorgaben beachten und dürfen die Miete in vielen Fällen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Darauf sollten Sie als Mieter achten.

Grundsätzlich darf die Miete frühestens zwölf Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erneut erhöht werden. Weil Mieterinnen und Mieter anschließend noch eine Zustimmungsfrist haben, muss die Miete insgesamt mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein, bevor die Erhöhung wirksam werden kann.

Außerdem ist nicht jede Ankündigung einer höheren Miete automatisch zulässig. Entscheidend ist, wann die letzte wirksame Erhöhung stattgefunden hat und ob alle gesetzlichen Fristen eingehalten wurden.

Bei einer regulären Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt die sogenannte Kappungsgrenze. Sie besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen darf. In vielen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese Grenze sogar bei nur 15 Prozent.

Zusätzlich darf eine Mieterhöhung grundsätzlich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Vermieter können die Miete also nicht frei festsetzen, sondern müssen sich an den örtlichen Marktwerten orientieren – etwa an einem Mietspiegel oder vergleichbaren Wohnungen.

Selbst wenn ein Mieterhöhungsschreiben korrekt ist, tritt die neue Miete nicht sofort in Kraft. Nach Angaben des Immobilienportals ImmoScout24 wird die Erhöhung erst zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam – vorausgesetzt, der oder die Mieterin stimmt zu.

Das bedeutet: Zwischen Ankündigung und tatsächlicher Zahlung der höheren Miete liegt in der Regel ein gewisser zeitlicher Puffer. Für Mieterinnen und Mieter ist das wichtig, um das Schreiben prüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

Nicht jede Mieterhöhung ist automatisch wirksam. Viele Erhöhungen scheitern laut ImmoScout24 an formalen Fehlern – etwa an nicht eingehaltenen Fristen oder unzureichenden Begründungen. Wer unsicher ist, sollte das Schreiben genau prüfen lassen, etwa durch einen Mieterverein oder eine fachkundige Rechtsberatung.

Wenn die angekündigte Erhöhung grundsätzlich zulässig ist, Mieterinnen und Mieter die neue Miete aber nicht akzeptieren wollen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Eine Mieterhöhung ist nicht nur im Rahmen der Vergleichsmiete möglich. Auch Modernisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass Vermieter die Miete anheben. Laut ImmoScout24 darf die jährliche Miete in solchen Fällen um bis zu acht Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöht werden.

Allerdings gibt es auch dabei Grenzen: Liegt die Miete pro Quadratmeter bereits über sieben Euro, darf die Modernisierungsumlage innerhalb von sechs Jahren den Quadratmeterpreis nicht um mehr als drei Euro erhöhen.