
Wir leben in außergewöhnlichen und beunruhigenden Zeiten. Viele Menschen können sich nicht mal mehr auf einfachste Sachverhalte einigen, das althergebrachte Parteiensystem ist nach Jahrzehnten seiner Existenz in Bedrängnis geraten und gewählte Amtsträger werden oft verächtlich behandelt. Aber es gibt erstaunlicherweise eine Institution, die so gut wie alle widerstrebenden Kräfte in unserer Gesellschaft noch halbwegs respektieren. Es handelt sich um das Bundesverfassungsgericht, das demnächst sein 75-jähriges Bestehen feiert.
Umfragen belegen es deutlich. 76 Prozent der Deutschen haben großes Vertrauen in das höchste Gericht des Landes. Eine Zahl, die nur noch von der Ärzteschaft und der Polizei übertroffen wird. Obwohl vermutlich jede und jeder von uns ganz persönlich schon mit manchen Entscheidungen aus Karlsruhe nicht einverstanden war, herrscht offensichtlich das Einverständnis, dass wir es hier mit einem neutralen, überparteilichen Gremium zu tun haben.
Karlsruhe fällte schon unzählige wegweisende Urteile
Schon in den zurückliegenden Jahrzehnten fällte Karlsruhe wegweisende Urteile, vom Luftsicherheitsgesetz über das menschenwürdige Existenzminimum bis zur Sterbehilfe. In noch ausstehenden Fällen geht es unter anderem um die Erbschaftsteuer und den Antrag des BSW auf Neuauszählung der Bundestagswahl. Fast alle dieser Richtersprüche haben Grundsatzcharakter.
Aber so richtig ernst würde die Sache werden, wenn es in absehbarer Zukunft zu echten Verfassungskrisen käme - etwa bei der Frage, ob, wann und wie der sogenannte Bundeszwang gegen ein möglicherweise von der AfD regiertes und seine Befugnisse überschreitendes Bundesland Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen dürfte. Dann kann, wenn überhaupt, eine weit und breit anerkannte Institution wie das Bundesverfassungsgericht die Situation befrieden.
Der Blick auf den Supreme Court, das oberste Bundesgericht der USA, zeigt einen wesentlichen Unterschied. Das amerikanische Rekrutierungsprinzip beruht im Wesentlichen auf der Ernennung durch den Präsidenten und führt oft während der lebenslangen Amtszeit zu einer strikten Trennlinie zwischen republikanischen und demokratischen Richtern. In Deutschland zwingen das Auswahlverfahren durch Bundestag und Bundesrat und die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu mehr Rücksichtnahme und Ausgleich.
Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts kennt kaum jemand beim Namen. Die beiden Senate arbeiten als Kollegialgremien mit wenig Hang zur Selbstdarstellung. Die Frauen und Männer in den scharlachroten Roben müssen niemandem gefallen, denn ihre Amtszeit endet nach zwölf Jahren ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Müsste man heute ein Oberstes Gericht neu erfinden, es käme vermutlich kaum eine bessere Lösung heraus als die, über die wir in Deutschland jetzt schon verfügen.


1 Kommentar
Korrekturleser
„...Bundeszwang gegen ein möglicherweise von der AfD regiertes und seine Befugnisse überschreitendes Bundesland Sachsen-Anhalt...“
Da gäbe es vorher schon Handlungsbedarf, z. B.
Berlin: Gekaufte Einbürgerungen für ungültig erklären.
NRW: Ausreisepflicht vollziehen.
Ist das noch Journalismus oder schon krankhaft, zu jedem Thema irgendeinen Zusammenhang mit der AfD herbeireden zu müssen?
In einem Artikel über die Berliner Mauer wird die AfD, die 2013 - und damit 23 (in Worten: dreiundzwanzig!) Jahre nach dem Mauerfall (1989) - gegründet wurde, sage und schreibe sechs mal namentlich genannt.
Die SED wird nur ein einziges mal genannt und das auch nur im Zusammenhang, damit dass „vor allem die Rechtspopulisten“ auf SED-Ostalgie setzen würden. Die aus der SED hervorgegangene „Linke“ und das wiederum daraus hervorgegangene BSW wird nur jeweils einmal genannt.
https://www.nn.de/politik/die-echte-mauer-wurde-nur-28-jahre-alt-doch-ihre-folgen-sind-immer-noch-zu-spuren-1.15238075
16.09.2026 12:01 Uhr