Berlin - Die Gesetze zur Gesundheitsreform können wie geplant im Bundestag beschlossen werden. Gut so, dass das Verfassungsgericht die Abstimmung nicht stoppte, meint Harald Baumer in seinem Kommentar.
09.07.2026 16:42 Uhr

Ein Nein aus Karlsruhe wäre ein ganz schlechtes Zeichen für die Bundesregierung gewesen. Wenn das Verfassungsgericht die Abstimmung über die Gesundheitsreform auf Antrag der Opposition gestoppt hätte, dann wäre das wochenlang als ein Zeichen der Unfähigkeit von Friedrich Merz und seiner schwarz-roten Koalition interpretiert worden. Die halbe Sommerpause hätte man darüber diskutiert, so wie im vergangenen Jahr über die gescheiterte Wahl einer Verfassungsrichterin.

Doch dazu ist es nicht gekommen, das höchste Gericht lehnte die Eilanträge ab - ein Erfolg für das gebeutelte Bündnis aus CDU, CSU und SPD. Aus dem Parlament heraus war beanstandet worden, dass auf Grund vieler Änderungen am Gesetzespaket die Vorbereitungszeit für die Abgeordneten zu kurz gewesen sei. Das beschränke die Volksvertreterinnen und Volksvertretern in ihren grundgesetzlich verankerten Mitwirkungsrechten.

Regierungen neigen immer mehr dazu, die Opposition mit kurzen Fristen auszubremsen

Ein ernst zu nehmender Vorwurf. Auch deswegen, weil Regierungsmehrheiten schon seit langem mit immer mehr Material in immer kürzeren Fristen die schlechter ausgestattete Opposition auszubremsen versuchen. Das läuft völlig unabhängig von der parteipolitischen Couleur so und ist nicht gut für die parlamentarische Arbeit. Die Ampel-Regierung bekam 2023 beim Heizungsgesetz die Quittung dafür vom Bundesverfassungsgericht und musste die Abstimmung verschieben.

Wenn Karlsruhe jetzt anders entschied und das Gesundheits-Paket durchwinkte, dann geschah das natürlich in vollem Bewusstsein dieser gar nicht so lange zurückliegenden Entscheidung. Das Verfassungsgericht hütet sich, mit allzu vielen Eilentscheidungen in die Arbeit des Bundestages hineinzuregieren. Hier schien ihm vermutlich - die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor - entweder der zeitliche Rahmen letzten Endes doch noch gerade ausreichend oder die Sache so dringend, dass sie nicht gestoppt werden sollte.

Den aktuellen Beschluss müssen die Beschwerdeführer akzeptieren und das haben sie als gute Demokraten auch ohne großes Nachkarteln getan. So, wie es übrigens auch die Ampel vor drei Jahren im umgekehrten Fall tat. Der Vorteil der beiden Karlsruher Entscheidungen, der von 2023 und der jetzigen, wird es hoffentlich sein, dass Regierungen die Grenzen ihres Handels schlüssiger aufgezeigt werden. Das würde das Parlament in bestem Falle künftig davor bewahren, dass es erneut einen „Schiedsrichter“ von außen benötigt.

Der Eindruck des Stillstandes hätte sich bei einem Stopp der Abstimmung erneut bestätigt

So viele gute Einzelargumente es gegen die „Notoperation“ der Regierung im Gesundheitswesen gibt und so kurz die Einlesezeit der Opposition gewesen ist, solch ein schlechtes Signal wäre es gewesen, den Fortgang der Gesetzgebung zu stoppen. Viele haben den Eindruck, das Land stehe still, nichts komme voran, man gehe eher noch rückwärts als vorwärts. Das hätte sich in den Augen diese Menschen erneut bestätigt, wenn Karlsruhe den Eilanträgen stattgegeben hätte.