Nürnberg - Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess der Wohnungssuche. Trotzdem ist hier längst nicht alles erlaubt. Hier erfahren Sie, welche Fragen Vermieter in der Mieterselbstauskunft stellen dürfen und welche nicht.
14.05.2026 08:00 Uhr

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Die Wohnungssuche kann ein anstrengender Prozess sein, auch in Nürnberg und der Region. Vermieter und Mietinteressenten als spätere Mieter haben dabei jeweils berechtigte Interessen. Vermieterinnen und Vermieter wollen natürlich sicherstellen, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und die Wohnung gut gepflegt bleibt. Doch auch sie müssen sich selbstverständlich an geltendes Recht und Gesetz halten.

Auch wenn Vermieter gerne möglichst viel vorab von potenziellen Mietern wissen möchten, um sich abzusichern, ist es längst nicht erlaubt, alle möglichen Fragen zu stellen rund um die persönliche Lebenssituation.

In Online-Foren wird ein Fall geschildert, der Fragen aufwirft: Ein Vermieter wollte schon vor der eigentlichen Wohnungsbesichtigung Bankdaten und Gehaltsnachweise des potenziellen Mieters sehen. Hier wurde der Mieter skeptisch, ob das überhaupt erlaubt ist und ob er dazu verpflichtet ist oder nicht.

Gehen die Fragen zu weit oder handelt es sich möglicherweise sogar um eine Betrugsmasche, um an Daten zu kommen? Das sind berechtigte Sorgen von Menschen auf Wohnungssuche. Hier wird erklärt, welche Fragen in der Mieterselbstauskunft erlaubt sind – und worauf Mieter nicht antworten müssen und stattdessen auf ihrer Privatsphäre bestehen können.

Die Mieterselbstauskunft ist ein freiwilliger Fragebogen. Sie hat die Funktion, die finanzielle und persönliche Situation des Mietinteressenten darzulegen, um die Chancen auf die Wohnung zu erhöhen.

Sie dient Vermieterinnen und Vermietern zur Bonitätsprüfung, also dem Einschätzen von Zahlungsfähigkeit und Verlässlichkeit, und soll zur Entscheidungsfindung beitragen, wer aus dem Kreis der Interessenten als künftiger Mieter infrage kommt.

Sie enthält in der Regel: Persönliche Daten wie Name, bisherige Adresse, Geburtsdatum, ob weitere Personen mit in die Wohnung einziehen, ob man Haustiere hat, Fragen zu Beruf und aktuellem Arbeitsverhältnis sowie Fragen zur finanziellen Situation - zum Beispiel Einkommen und Schuldenfreiheit.

Vermieter dürfen wissen, ob ein Mieter zahlungsfähig ist. Falschangaben können teuer werden. Das kann bis hin zur fristlosen Kündigung reichen. Aber Details zum Gehalt müssen erst nach der Besichtigung angegeben werden. Das soll Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vermeiden. Sonst könne es passieren, dass Menschen aufgrund ihres geringeren Einkommens erst gar nicht zu einer Besichtigung eingeladen werden.

Mitbewohner verheimlichen zu wollen, bringt nichts. Transparenz ist hier Pflicht. Der Vermieter muss wissen, wie viele Personen in der Wohnung wohnen. Unter Umständen könnte er selbst Ärger von Behörden bekommen. Eine Wohnung darf nicht überbelegt sein. Jeder erwachsenen Person müssen laut gängiger Rechtsprechung mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sowie jedem Kind sechs Quadratmeter Wohnfläche. Das Interesse des Vermieters gilt in diesem Fall als berechtigt.

Bei großen Haustieren oder Haustieren, die potenziell stören können, ist ebenfalls Ehrlichkeit Pflicht. Der Vermieter darf bei größeren Tieren ein Veto einlegen.

Einige Fragen sind in der Mieterselbstauskunft nicht erlaubt, manche können sogar diskriminierend wirken und gelten als absolute No Go‘s. Glaubensfragen zum Beispiel: Solche Fragen sind tabu und können diskriminierend wirken. Die eigene Religion darf bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen. Ebenfalls nicht zulässig sind Fragen zu einer Parteizugehörigkeit, Mitgliedschaft im Mieterverein oder Ähnliches.

„Sind Sie schwanger, erwarten oder planen Sie Kinder?“ Fragen zur Familienplanung sind Privatsache und gehören nicht in die Mieterselbstauskunft. Das geht den Vermieter nichts an. Wichtig ist nur: Wie viele Menschen ziehen tatsächlich in die Wohnung ein. Ebenfalls nicht erlaubt sind Fragen zu persönlichen Interessen und Lebensgewohnheiten oder dem Gesundheitszustand. Rauchen ist auch kein Grund für eine Wohnungskündigung. Die Frage, ob jemand raucht oder nicht, gilt in einer Mieterselbstauskunft als irrelevant - und muss nicht beantwortet werden.

Fragen zu möglichen Vorstrafen gehören nicht in die Mieterselbstauskunft. Solange keine Mietbetrügereien im Spiel sind, gilt das als irrelevant. Ein mögliches Vorstrafenregister kann privat bleiben.

Wie hoch ist das Gehalt des Mietinteressenten? Diese Frage ist tatsächlich zulässig, jedoch erst nach der Besichtigung. Vor der Besichtigung dürfen solche sensiblen Informationen nicht verlangt werden, da sie in diesem Stadium nicht relevant sind. Angaben sollten später korrekt sein, da Falschangaben rechtliche Konsequenzen haben können, bis hin zur möglichen Anfechtung des Mietvertrags.

Während Vermieter bestimmte Fragen berechtigterweise stellen dürfen, gibt es auch klare Grenzen. Sehr persönliche Themen gehören nicht in die Mieterselbstauskunft. Bei relevanten Fragen wie Einkommenssicherheit, ob Mitbewohner oder große Haustiere mit einziehen, ist allerdings Ehrlichkeit von Mietinteressenten zu erwarten.