
Es gibt sie in allerlei bunten Farben, sie stehen (oder liegen) an vielen öffentlichen Plätzen in der Stadt verteilt - E-Roller erlebten in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom, sie sind nicht mehr aus deutschen Innenstädten wegzudenken. Besonders beliebt sind sie für die „erste und letzte Meile“ - also den Wegen zur Bushaltestelle oder zum Bahnhof.
Doch wer in Nürnberg und der Region mit Bus, Straßenbahn oder U-Bahn unterwegs ist, muss seinen E-Scooter zu Hause lassen. Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist die Mitnahme von E-Rollern in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verboten. Das Verbot gilt seit Mai 2024. Auch in den U-Bahnhöfen dürfen E-Scooter nicht mitgeführt werden.
Mit E-Roller im Bus oder im Zug - Brandgefahr?
Laut VGN der Grund dafür: die erhöhte Brand- und Explosionsgefahr, die theoretisch von den Akkus ausgeht. Hier seien die Sicherheitsstandards sehr niedrig. In so einem Fall könnten auch giftige Gase entweichen. Eine Studie des österreichischen „Kuratoriums für Verkehrssicherheit“ aus dem Jahr 2024 zeigt: Die größte Gefahr geht von E-Rollern und E-Fahrrädern mit Lithium-Akkus aus. Diese passieren besonders häufig, wenn der Akku überladen oder beschädigt ist. Auch im Winter, wenn der Akku durch Kälte tiefenentladen ist, kann es gefährlich werden.
Wer seinen E-Scooter dagegen in einen Regionalzug oder eine S-Bahn mitnehmen möchte, hat grundsätzlich bessere Karten. Bei der Deutschen Bahn ist die Mitnahme eines E-Rollers erlaubt, sofern er eine Straßenzulassung besitzt. Der Roller muss zusammengeklappt und so verstaut werden, dass er sicher untergebracht ist – etwa in der Gepäckablage.
Damit lässt sich beispielsweise ein E-Scooter bis zum Bahnhof fahren, dort zusammenklappen und im Regionalzug weitertransportieren. Für den anschließenden Umstieg in den Nürnberger öffentlichen Nahverkehr gilt allerdings: In VAG-Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen darf der Roller nicht mit.

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