
Es ist den Beteiligten an der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und des Terrorismus generell abzunehmen, dass sie ihre Arbeit ernst nehmen und nur das Beste wollen. Sie oder ihre Familien könnten selbst schließlich die Nächsten sein, die einem Anschlag auf einem Weihnachtsmarkt, einem Volksfest oder einer Demonstration zum Opfer fallen. Aber trotzdem muss man es als erschreckend bezeichnen, wie schwach ausgeprägt die Lernkurve von Polizei, Verfassungsschutz, Politik und Gerichten bei näherer Betrachtung ausfällt.
Dabei böte jedes neue dieser schrecklichen Attentate die Möglichkeit, ja: es wäre sogar das oberste Gebot, die vorausgegangenen Fehler zu analysieren und die Konsequenzen daraus zu ziehen. Beim Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist das wieder einmal zu studieren.
Er wollte sich einer der brutalsten Terrororganisationen der Welt anschließen
Der mutmaßliche Täter war alles andere als ein strafrechtlicher Niemand. Er hatte versucht, sich einer der brutalsten Terrororganisationen anzuschließen, die es gibt, dem Islamischen Staat. Er verfügte über Kontakte ins islamistische Milieu. Es musste jedem klar sein, dass diese Geisteshaltung nicht einfach wieder verschwindet, sondern sich bereits tief eingebrannt hat.
Stattdessen kam er im Anschluss an Untersuchungshaft und Verurteilung nach Jugendstrafrecht wieder in Freiheit. Kurz bevor er zum dritten Vorgespräch für sein Deradikalisierungsprogramm erscheinen sollte, beging er das Attentat. Durfte man ihn auf dem Wege einer Vorbewährungsentscheidung - das Gericht wollte erst in sechs Monaten entscheiden, ob die 22 Monate Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden - mit sich alleine lassen? Nein.
Die Deradikalisierung müsste zu wirken beginnen, so lange der Betroffene sich noch in staatlicher Obhut befindet. Expertinnen und Experten könnten dann deutlich besser einschätzen, wie verhärtet der religiöse oder politische Wahn bereits ist. Das Mindeste aber, wenn schon die Freiheit winkt, wäre eine elektronische Überwachung, verbunden mit Hausarrest. Wo immer die juristischen Mittel dazu fehlen, müsste die Politik sie schaffen.
In vielen vergleichbaren Fällen gewinnt man den Eindruck, dass den Gerichten der Ernst der Lage nicht ganz bewusst wurde. Solche Terror-Sympathisanten sind, auch wenn sie noch unter das Jugendrecht fallen, nicht mit hartnäckigen Kaufhausdieben oder des Vandalismus Verdächtigen zu vergleichen. Sie können - allemal dank der einfach zu beschaffenden Tatwaffen Auto, Messer oder Machete - unversehens zu einer Gefahr für eine große Zahl an Menschen werden.
Ein immerwährender Austausch in Sachen Terrorismus ist unverzichtbar
Es muss ein immerwährender Austausch aller beteiligten Institutionen stattfinden, und zwar mit Einspeisung neuer Daten ab dem Zeitpunkt, zu dem Informationen über das jüngste Attentat vorliegen. Juristen, Verfassungsschützer, Rechtspolitiker und polizeiliche Ermittler bringen - jeder für sich - nicht das erforderliche Gesamtwissen mit. Nur zusammen sind sie stark.


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