
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntermaßen langsam. Aber sie mahlen! Und so kommt es nun, dass Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Zusammenhang mit der übel gescheiterten, für den Steuerzahler rund 250 Millionen Euro teuren Pkw-Maut vor Gericht erscheinen muss - sieben Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das das Projekt faktisch beendete, fünf Jahre nach Scheuers Ausscheiden als Kabinettsmitglied und zwei Jahre nach seinem Abschied aus dem Parlament.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Das Landgericht Berlin, das gerade die Anklage zugelassen hat, verhandelt nicht den Gesamtkomplex Pkw-Maut, das ist nämlich eine politische Frage, sondern ein mutmaßliches persönliches Fehlverhalten Scheuers bei seiner Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Er soll seine Abgeordnetenkollegen belogen haben.
Maut-Betreiber sollen Aufschiebung der Vertragsunterzeichnung angeboten haben
Es ging um einen der heikelsten Punkte dieses Projekts - nämlich um die Frage, ob angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof die künftigen Betreiber der Maut eine Aufschiebung der Vertragsunterzeichnung angeboten hatten. Dann hätte man in aller Ruhe das Urteil abwarten und erhebliche Kosten vermeiden können. Scheuer und sein Staatssekretär Gerhard Schulz sagten vor dem Untersuchungsausschuss, sie könnten sich nicht an ein solches Angebot erinnern. Das war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine bewusste Falschaussage.
Wenn die Ermittler in dem Prozess mit ihrer Anklage Recht behalten, dann war es ein handfester Skandal, der sich da abspielte. Ausgerechnet an dieser wichtigen Stelle soll bei den beiden Männern eine „Erinnerungslücke“ aufgetreten sein. Käme es zu einer Verurteilung, würde sich der Fall in die lange, unselige Geschichte der vorgeschobenen Erinnerungslücken in der deutschen Politik einreihen.
Aber bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung, darauf muss man an dieser Stelle zwingend hinweisen. Das ist übrigens kein Promi-Bonus für einen Ex-Minister, sondern das Recht eines jeden Menschen, gegen den ermittelt wird oder gegen den eine Anklage vorliegt. Sowohl Andreas Scheuer als auch Gerhard Schulz ließen über ihre Verteidiger bereits erklären, dass sie die strafrechtlichen Vorwürfe zurückweisen. Es dürfte spannend werden, in diesem öffentlichen Prozess die Zeugenaussagen zu verfolgen und sich selbst ein Bild davon zu machen, was die Beweislage hergibt und wer glaubwürdiger auftritt.
Eines kann man aber jetzt schon sagen, ohne einer abschließenden juristischen Entscheidung vorzugreifen: Es ist gut, dass sich ein unabhängiges Gericht der Sache annimmt. Das zeigt, dass entgegen manch populistischer Vorwürfe gegen das angeblich korrupte „System“ in Deutschland unsere Gewaltenteilung funktioniert. Auch wenn es manchmal dauert. Das muss es uns wert sein.


1 Kommentar
M95L
...wer in die Politik geht, macht sich schuldig ( H. Schmidt). In Güterabwägungen geht es i.d.R. um bestmögliche Lösungen. In diese moralische Kategorie eines Politikers ist Herr Scheuer nicht zu zählen. Das Weitere werden ggf Gerichte entscheiden...
vor 3 Stunden