
Rasant Fahrradfahren ohne lästiges Treten - diesen Wunsch erfüllte sich ein 48 Jahre alter Mann, der am Dienstagabend in Neustadt/Aisch mit seinem E-Bike von Polizisten gestoppt wurde. Doch nun droht ihm reichlich Ärger.
Wie ein Sprecher der Polizei Neustadt/Aisch berichtet, wurde der Fahrradfahrer aufgehalten, als er gegen 21.45 Uhr in der Ansbacher Straße stadtauswärts unterwegs war. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle „staunten die Polizeibeamten nicht schlecht“, heißt es weiter.
Gasdrehgriff, aber dafür keine Hinterradbremse
Das Fahrrad war ordentlich „getunt“, die Polizei spricht von „unzulässigen technischen Veränderungen“. Am ursprünglich zulässigen Pedelec sei ein Gasdrehgriff verbaut worden. „Eine Tretunterstützung war zur Beschleunigung nicht mehr notwendig“, erklärt der Polizeisprecher.
„Bei erster ungeeichten Messung - ohne Gewicht - erzielte das Fahrzeug laut Bordcomputer eine Höchstgeschwindigkeit von 62,2 Kilometern pro Stunde“, erklärt der Polizeisprecher. Doch es wurde noch wilder: Die Hinterradbremse habe nicht funktioniert, der Seilzug war gerissen.
Nach Angaben des Fahrers schaffe das Zweirad mit ihm zwar „nur“ eine Geschwindigkeit von zirka 45 km/h, doch das half dem 48-Jährigen wenig. „Als Kleinkraftrad unterliegt das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften“, erklärt der Polizeisprecher. Eine erforderliche Einzelabnahme habe nicht vorgelegen, ebenso wenig wie eine erforderliche Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeug-Steuer oder Fahrerlaubnis.
Die Polizisten stellten das Bike zur Vorbereitung der Einziehung sicher, zudem solle abgeklärt werden, ob ein Sachverständigengutachten nötig sei. „Den Fahrer erwartet unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis“, erklärt der Polizeisprecher.
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