München - Im Windschatten der Reform der öffentlich-rechtlichen Sender versucht die bayerische Staatsregierung den Durchgriff auf die Inhalte beim Bayerischen Rundfunk. Ein beispielloser Vorgang, der gestoppt werden muss, kommentiert Roland Englisch.
23.04.2026 14:28 Uhr

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, ein auf gewisse Weise beängstigender dazu, was CSU und Freie Wähler beim Bayerischen Rundfunk vorhaben. Ihr Gesetzentwurf greift derart massiv in die Freiheit des Senders ein, dass Kritiker zurecht von einer Vorstufe der Zensur sprechen.

Offensichtlich ist einigen in der CSU der BR zu unbequem geworden. Das verwundert dann doch, denn der Sender war allzu großer Staatsferne bisher unverdächtig. Was er freilich nie war: unkritisch bis devot. Auch die Redakteure beim BR begleiten Politik, Kultur und Gesellschaft insgesamt. Auch sie müssen auf Dinge aufmerksam machen und sie hinterfragen, die aus dem Ruder laufen. Das gehört zum Auftrag der Medien und selbstverständlich auch zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Manipulativ ist nicht der BR, sondern die Argumentation der Regierung

Anders als die CSU glauben lassen will, arbeitet der nicht im ungeregelten Raum. Es gibt Staatsverträge, die seine Neutralitätspflicht festschreiben. Es gibt mit dem Rundfunkrat ein unabhängiges Aufsichtsgremium, das seinen Auftrag ernst nimmt. Dort finden sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen wieder, auch die CSU und sogar die Staatsregierung. Es gibt eine Intendanz, eine Chefredaktion, Abteilungsleiter. Was es bisher nicht gibt: ein Durchgriffsrecht der Politik.

Dass Staatskanzleichef Florian Herrmann argumentiert, der BR dürfe keinen Kampagnenjournalismus betreiben, lässt tief blicken. Der Begriff ist negativ konnotiert; er legt nahe, dass die Berichterstattung des BR tendenziös und manipulierend sei. Das ist sie nicht. Manipulativ ist allerdings, wenn der CSU-Politiker das geplante Gesetz so begründet. Er muss seine These nicht belegen, könnte er auch nicht; aber er setzt Ton und Richtung. Und das dürfte ihm klar, von ihm gewollt sein.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Staatsregierung ihr unliebsame, weil kritische Berichterstattung abwürgen will. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab; er setzt auf die Schere im Kopf, soll offensichtlich die Redaktionen verunsichern, was noch erlaubt und was schon verboten sein könnte. Für das Programm verheißt das nichts Gutes.

Vielleicht sollte Herrmann, sollten die CSU-Politiker das jüngste Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag lesen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof attestiert den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass sie ausgewogen berichten und vielfältig aufgestellt sind. Und sie betonen, dass die Sender alle relevanten Bereiche bedienen, neben Information auch Bildung, Kultur und Unterhaltung.

Beim BR ist das nicht anders. Doch ausgerechnet das will die CSU verschieben, indem sie vorgibt, welchen Anteil welcher Bereich bekommen soll. Es ist ein bundes-, ja europaweit beispielloser Eingriff in die Medienfreiheit. So agieren Politiker in kippenden Ländern, die Einfluss auf die Medien nehmen, um ihre Macht zu sichern. Die CSU bringt sich ohne Not in ein schiefes Licht. Das kann sie nicht wollen. Alles andere wäre ein Alarmzeichen.