Nürnberg - Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) hat mit der Ankündigung, bis 2030 einen digitalen und bargeldlosen Vertrieb umsetzen zu wollen, für Kontroversen gesorgt. Aber auch andere Verbünde gehen diesen Weg, allerdings mit unterschiedlichem Tempo.
2 Kommentare
Kantigenes
Grundsätzlich: Minderheiten sind zu bestrafen, dafür daß sie sich erlauben, Minderheiten zu sein. Die Teilnahme an einer Minderheit gilt bereits als Tatbestand und berechtigt den Entzug an der weiteren Teilnahme an der Mehrheit.
Die Fürsorgepflicht wird abgeschafft (durch die Verkehrsverbünde). Den Begriff der Mehrheit regelt eine Sonderverordnung.
Wer sich bei versagenden modernen Zahlungs- oder Abbuchungssystemen während deren Versagens öffentlicher Verkehrsmittel bedient, macht sich der Leistungserschleichung strafbar und damit zum Täter. Verordnungsbefugt hierfür sind natürlich Stadt- oder Gemeindeverodnete qua Mehrheitsbeschluß (gegen die Minderheit), selbige welche auch Ehrenbürgerschaften - und -rechte verleihen dürfen. Die Anfgechtbarkeit ist selbstverständlich auszuschließen.
Ironie? Spott? Satire? na, warten wir mal...
Nein, ich hab natürlich auch keine gewissen Partei Programme vorher gelesen oder interpretiert.
15.08.2026 10:57 Uhr