Fürth/Oberasbach - Ab Juli 2026 wird in Bayern ein Wassercent erhoben, der den verantwortungsvollen Umgang mit Grundwasser fördern soll. Wasserentnehmer müssen für Mengen über 5000 Kubikmeter im Jahr zahlen und Zählerstände dokumentieren.
03.07.2026 19:00 Uhr

Ab dem 1. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben, wie die Stadt Fürth in einer Pressemeldung mitteilt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Der Wassercent ist ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern. Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert.“ Der Wassercent solle zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen und unbürokratisch erhoben werden. Die Einnahmen werden „zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“

Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026, die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie.

Stadt Fürth informiert: Entgelt beträgt 10 Cent pro Kubikmeter

Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Der jährliche Wasserverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts liegt in der Regel unter 200 Kubikmetern. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2500 Kubikmeter.

Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.

Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können daher bis zum 1. März 2027 gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. In Fürth ist dies beispielsweise das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Mail an [email protected]). Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren.

Info-Schreiben kommt im Herbst

Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Versorgern an den Kosten beteiligt. Potenziell Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben von ihrer jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit weiterführenden Informationen, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen. Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent sind im Internet auf der Seite des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden.