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Geraten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Begleichung Ihrer Darlehensraten zunehmend unter Druck? Dann sollten Sie sich dem Thema unbedingt widmen. Wer möglicherweise gerade in einer schwierigen finanziellen Situation steckt, sollte schleunigst das Gespräch mit der Bank oder dem finanzierenden Kreditinstitut suchen, um schnell eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine erste Möglichkeit, die empfohlen wird, wäre, die Tilgung zu reduzieren. Darauf weisen beispielsweisen die Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen und Hessen hin. Denn sonst kann es dazu kommen, dass die Immobilie unter den Hammer gerät - und zwar für Eigentümer überraschend zügig.
Als Eigentümer finanziell unter Druck? Mit Darlehensgeber vereinbaren, die Tilgung zu reduzieren
Wer vertraglich zum Beispiel eine hohe Anfangstilgung vereinbart hat, kann mit dem Darlehensgeber die Vereinbarung treffen, die Tilgung zu reduzieren - möglicherweise von fünf Prozent auf zwei Prozent. Dadurch verlängert sich zwar natürlich auch die Rückzahlung des Darlehens. Sie verschaffen sich aber vorerst Luft, die Sie benötigen. Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sich dann wieder gebessert haben, kann die Tilgung, sofern es der Vertrag zulässt, dann wieder erhöht werden.
Beispiel: Für ein Darlehen, das im Jahr 2020 abgeschlossen wurde - von 250.000 Euro mit 1,5 Prozent Sollzins und vier Prozent anfänglicher Tilgung - beträgt die monatliche Rate 1145 Euro. Wird die Minimierung der Tilgung zum Beispiel auf zwei Prozent des ursprünglichen Darlehens vereinbart, beträgt die monatliche Rate nur noch 730 Euro. Ist womöglich keine vertragliche Regelung getroffen, kann die Tilgung nur mit Zustimmung des Darlehensgebers verringert werden.
Beim Immobilien-Kredit im Rückstand? Tilgung aussetzen, um sich Luft zu verschaffen
Ebenfalls möglich wäre, die Tilgung ganz auszusetzen. Wer sich die Tilgung nicht mehr leisten kann, kann versuchen, mit dem Darlehensgeber eine sogenannte Tilgungsaussetzung für einen gewissen Zeitrahmen zu vereinbaren. Es sind dann weiterhin Zinsen auf die bestehende Restschuld zu leisten.
Grundsätzlich kann das Finanzinstitut einen Immobilienkredit kündigen, bereits wenn Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind. Die Höhe des Rückstands muss dafür zusätzlich mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags betragen.
Bevor die Bank die Kündigung ausspricht, muss sie Eigentümern schriftlich eine Mahnung zukommen lassen. Den Verbraucherschützern zufolge müssen den Betroffenen dann noch als Möglichkeit zwei Wochen Zeit gegeben werden, um den Rückstand zu begleichen.
Können diese das Geld in dieser Zeit allerdings nicht aufbringen, kann die Bank umgehend von ihrem Pfandrecht an besagter Immobilie Gebrauch machen, das ihr die ins Grundbuch eingetragene Grundschuld zusichert. Folglich wird dann für diese Immobilie eine Zwangsversteigerung eingeleitet, damit die Bank das geliehene Geld zurückerhält.


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