Hersbruck - Ein pädagogischer Mitarbeiter einer Rummelsberger Wohngruppe soll zwei junge Frauen sexuell gegen ihren Willen berührt haben. Vor dem Amtsgericht Hersbruck fiel nun ein Urteil - nach einem Verfahren, das sich über fünf Jahre hinzog.
01.07.2026 05:00 Uhr