Gunzenhausen - Gunzenhausen bereitet sich so langsam auf die Kirchweih im September vor. Selbstverständlich steht dann auch wieder ein Festzug auf dem Programm. Ob Lkw, Hund, Esel oder Bollerwagen - die Entschädigung für die Teilnahme ist dabei genau geregelt.
29.05.2026 12:00 Uhr

Von Samstag, 12. September, bis Sonntag, 20. September, steht Gunzenhausen wieder ganz im Zeichen der Kirchweih. Neben dem Vergnügungspark auf dem Festplatz darf dann natürlich eine weitere große Attraktion nicht fehlen: der Festzug. Er steht am Montag, 14. September, unter dem Motto: „625 Jahre Kirchweih Gunzenhausen – Unser Fest im Wandel der Zeit“.

Die Stadt Gunzenhausen sucht Menschen, die dieses Motto mit Leben füllen wollen. Egal ob historische Trachten, moderne Interpretationen, Musikkapellen, kreative Fußgruppen oder selbst gestaltete Umzugswagen – alles ist willkommen und der Fantasie keine Grenzen gesetzt, heißt es in einem Schreiben der Stadt. Interessierte können sich bis Freitag, 24. Juli, bei der Stadt anmelden. Das dazu notwendige Formular gibt es bei der Tourist-Information in der Rathausstraße 12.

Festzug in Gunzenhausen: Entschädigung für Gruppen, Tiere und Wagen

Ganz umsonst müssen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auch nicht ins Zeug legen, ihnen winkt eine kleine Entschädigung seitens der Stadt. Die reicht von 200 Euro für eine Ehrenkutsche mit Blumenschmuck bis zu 3 Euro für teilnehmende Tiere wie Hunde oder Gänse – für größere Tiere wie Pferde, Kühe oder Esel gibt es je 10 Euro. Für eine Kutsche ohne Pferde werden 60 Euro ausgezahlt, für mitfahrende Traktoren werden 60 Euro, für Lkws 40 Euro fällig.

Wer gar einen Wagen mit Live-Musik (keine Kapelle) auffährt, kann mit 100 Euro rechnen, für Autos gibt es 40 Euro – ausgenommen davon sind allerdings Autohäuser. Schließlich erhalten auch Fußgruppen eine Entschädigung: Bis zu sechs Personen gibt es 20 Euro, ab sieben Personen 35 Euro. Pro Elektrofahrzeug winken 15 Euro, pro Fahrrad oder E-Bike 10 Euro. In beiden Fällen reduziert sich das ab sechs Gefährten auf 5 beziehungsweise 3 Euro.

Wer einen Leiterwagen oder Schubkarren dabeihat, darf sich schließlich über 10 Euro freuen, auch hier reduziert sich die Entschädigung ab einer Anzahl von mehr als 5 auf 3 Euro.