
Das Gehwegparken in der Wolkersdorfer Hauptstraße ist ab sofort in einem bestimmten Bereich nicht mehr möglich, wie die Stadt Schwabach mitteilt. Betroffen ist der Bereich zwischen den Hausnummern 44 bis 52 und 70 bis 72. Die Stadtverwaltung entfernt die Beschilderung am Mittwoch, 27. Mai. Eine Polizeiüberprüfung ergab, dass die Restgehwegbreite den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit nicht entspricht.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Gehwege dem Fußgängerverkehr dienen. Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wo ausreichend Platz bleibt und keine Gefährdung entsteht. Diese Voraussetzungen sind auf dem betroffenen Bundesstraßenabschnitt nicht gegeben.
Laut Stadt Schwabach ist sich die Stadtverwaltung der angespannten Parksituation bewusst und arbeitet an Lösungen zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze. Sie hofft, geeignete Flächen im direkten Umfeld anzukaufen, um weitere öffentliche Parkmöglichkeiten zu schaffen.
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