Nürnberg - Der neue Mietvertrag ist unterschrieben, die alte Wohnung leer - doch noch fehlt ein wichtiger Schritt: die Endreinigung. Was müssen Mieter beachten, wenn sie die Wohnung besenrein übergeben sollen? Hier finden Sie alle Informationen im Überblick.
13.05.2026 08:00 Uhr

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Die letzten Kisten sind sind im Sprinter verstaut, die Wohnung ist leer und die neue im besten Fall schon einzugsbereit, doch noch ist der letzte Schritt nicht getan - die Schlüsselübergabe steht noch bevor.

Wer dann noch einmal in den Mietvertrag blickt, entdeckt in der Regel den Hinweis, dass die Wohnung „besenrein“ an den Vermieter übergeben werden muss. Doch was bedeutet das? Wie sauber muss die Wohnung sein, muss noch mal geputzt werden? Hier finden Sie alle Informationen im Überblick.

Beim Auszug kommt es rund um die „besenreine“ Übergabe oft zu Streit: Vermieter verlangen nicht selten eine gründliche Reinigung, obwohl Mieterinnen und Mieter rechtlich meist nur dazu verpflichtet sind, grobe Verschmutzungen zu entfernen und zu fegen oder zu staubsaugen.

Das ergibt sich entweder durch eine Klausel im Mietvertrag selbst, die ausdrücklich darauf hinweist dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Oder aus der Rückgabepflicht § 546, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort steht geschrieben, dass der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Die Pflicht, die Wohnung besenrein zu hinterlassen, ergibt sich aus der Auslegung jenes Paragrafens.

Aus einem Urteil des Bundesgerichtshof aus 2006 geht hervor, dass der Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung mit einem Besen mechanisch grob reinigen muss - es reicht also aus, die Wohnung durchzufegen und grobe Verschmutzungen zu beseitigen. Dazu zählen etwa Spinnweben, Staubflusen, klebrige Verschmutzungen, Essenreste sowie grobe Kalkablagerungen - etwa im Badezimmer und in der Küche.

Sollte der Vermieter mit dem Zustand nach der Wohnungsübergabe nicht einverstanden sein, heißt das nicht, dass er sofort eine Reinigungsfirma mit der Säuberung beauftragen darf. Er muss dem ehemaligen Mieter erst einmal die Möglichkeit geben, nachzubessern. Passiert das innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist nicht, darf er eine Firma mit der Reinigung beauftragen und die Kosten dafür dem Mieter in Rechnung stellen.

Die Wohnung besenrein zu übergeben, heißt auch, dass Mieterinnen und Mieter nicht neu streichen müssen. Eine Ausnahme sind zum Beispiel dunkel gestrichene Wände. Sie verändern die Optik der Wohnung im Wesentlichen.

Die besenreine Übergabe gilt für alle Räume - hier finden Sie eine Checkliste:

  1. Teppichboden saugen
  2. Parkett, Laminat oder Fliesen fegen
  3. Sockelleisten absaugen
  4. Kalkablagerungen und Essensreste in der Küche entfernen, auch aus den Einbauschränken
  5. Herd, Ofen und Kühlschrank reinigen
  6. Badezimmer vom Kalk befreien
  7. Spinnweben entfernen
  8. Keller und/oder Balkon fegen