Gunzenhausen - Ein 59-Jähriger aus dem Landkreis Weißenburg musste sich vor Gericht für den Besitz von Softair-Waffen verantworten. Trotz Verbots hortete er diese in einer Therapieeinrichtung im Raum Gunzenhausen. So lautet das Urteil.
02.05.2026 18:41 Uhr