
Ausgerechnet der Hochzeitstag sollte zu ihrer Hinrichtung werden: Am Abend des 18. Juli 2024 stach ein Mann seine Ehefrau mit 22 Messerstichen auf einem Spielplatz in Hersbruck im Nürnberger Land nieder. Dies sei nicht nur ein Angriff auf ihr Leben gewesen, diese Bluttat glich einer „Hinrichtung“ - so formulierten es die Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth ein Jahr später in der mündlichen Urteilsbegründung. Der heimtückische Mordversuch hat dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe eingebracht.
In unseren True-Crime-Podcast Abgründe sprechen Katja Bub und Micha Knodt, Redakteure der Hersbrucker Zeitung, über das Entsetzen, das die Tat in Hersbruck ausgelöst hat. Die Grünanlage, ausgestattet mit einem Spielplatz, einem Klettergerüst und einem Skaterpark, war an jenem Abend gut besucht. In den Schulen, in unmittelbarer Nachbarschaft gelegen, fanden Abschlussfeiern statt.
Hass des Mannes machte auch vor der Tochter nicht halt
Im Videopodcast schildert Gerichtsreporterin Ulrike Löw den Verlauf der Beweisaufnahme und der Hauptverhandlung. Dazu wird im Gespräch mit Justizsprecherin Tina Haase auch der (nicht-juristische) Begriff des Femizid eingeordnet.
Die Strafe für einen Mord ist immer eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dies heißt auch wirklich, dass der Täter grundsätzlich lebenslang im Gefängnis bleibt - der Grundsatz meint aber auch, dass die Verbüßung der Freiheitstrafe nach einer bestimmten Strafdauer zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Einen versuchten Mord kann das Gericht milder bestrafen als einen vollendeten Mord, diese Strafmilderung ist jedoch nicht verpflichtend.
Der Hass des Mannes hatte an jenem Sommerabend auch vor der eigenen Tochter nicht halt gemacht: Weil sich das Mädchen schützend vor ihre Mutter gestellt hatte, stach er ihr erst in den Bauch und später in den Arm, trotzdem hatte die damals 15-Jährige mit ihrem Eingreifen ihrer Mutter das Leben gerettet. Auch der damals elfjährige Sohn und zwei Freundinnen der Frau hatten eingegriffen und vesucht, den Angreifer von der Geschädigten wegzuziehen.
Bluttat als „Strafe“ für die Trennung
Die Bluttat war seine „Strafe“ für die Trennung. Die Frau hatte die Beziehung bereits Ende 2022 beendet und ein Kontaktverbot gegen ihren Mann erwirkt, weil er gedroht hatte, sie zu töten und tatsächlich gewalttätig geworden war. Der Angeklagte, ein damals 41 Jahre alter Syrer, hatte die Tat gestanden, doch mit einer eigenen post-traumatischen Belastungsstörung aus einer - zu Unrecht erfolgten - Inhaftierung in einem syrischen Gefängnis erklären wollen. Geglaubt hat ihm das Gericht diese Erklärung nicht.
Der Podcast erscheint diesmal auch mit Videoaufnahmen aus dem Gerichtssaal und von dem Spielplatz als Tatort. Zu hören und zu sehen ist er auf Spotify, Apple und überall, wo es Podcasts gibt.
